Daniel Philippaerts
Finanzdienstleistungen
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Anfang des Jahres meldete der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) einen neuen Rekordstand: 56.500 Unternehmen in Deutschland boten mit Stand 31.12.2024 ihren Beschäftigten eine betriebliche Krankenversicherung. Das ist ein Plus von satten 44 Prozent gegenüber 2023. Woher kommt dieser Boom? Experten sagen: Für den Trend zur bKV gibt es gleich mehrere gute Gründe.
Da ist einmal der Nutzen für die Belegschaft: „Mit der betrieblichen Krankenversicherung schließen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten eine private Krankenzusatzversicherung in Form eines Gruppenvertrags ab.“, erklärt Oliver Schmid, Leiter der Kunden- und Bezirksdirektion Makler der R+V Krankenversicherung. „Das Unternehmen übernimmt auch die Beiträge. Damit können Mitarbeitende – in der Regel ohne vorherige Gesundheitsprüfung – sofort privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel Chefarztbehandlung im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten beim Facharzt, hohe Zuschüsse beim Zahnersatz und einiges mehr.“
Schön für meine Angestellten, sagen nun manche Unternehmer. Aber was habe ich davon?
Mit am greifbarsten werden die Vorteile einer bKV für den Arbeitgeber beim Thema Krankenstand. Erfahrungsgemäß sinkt die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage signifikant, wenn Beschäftigte hochwertige medizinische Leistungen nutzen können. Beispiel Krankenhaus: Zum bKV-Leistungskatalog gehört die Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer, wodurch die Genesung schneller voranschreiten kann. Die Folge: Arbeitnehmer kehren schneller in den Betrieb zurück. Gesundheitschecks und Vorsorgeuntersuchungen reduzieren Fehlzeiten langfristig. Laut offiziellen Sterbetafeln und Daten des Statistischen Bundesamtes leben privat Krankenversicherte rund vier Jahre länger als GKV-Mitglieder.
Für Sie als Arbeitgeber bedeuten weniger Fehlzeiten eine klare Kostenersparnis. Bei angenommenen Kosten von 400 Euro, die durch jeden Fehltag entstehen, bringt bereits eine Verringerung von 1,5 Fehltagen pro Mitarbeiter im Jahr eine Ersparnis von 600 Euro – also 50 Euro im Monat. Damit sind die Beiträge häufig schon refinanziert.
R+V-Experte Oliver Schmid weist zusätzlich noch auf den sozialen Aspekt hin: „Mit einer bKV pushen Betriebe ihr Corporate Branding und präsentieren sich als attraktiver Arbeitgeber, dem das Wohl seiner Beschäftigten am Herzen liegt.“ Diese Einschätzung wird gestützt von einer Untersuchung des PKV-Verbandes. Auf die Frage „Wäre für Sie eine bKV, finanziert von Ihrem Arbeitgeber, wertvoller als andere Zusatzleistungen (z. B. Nahverkehrsticket, Diensthandy)?“ antworteten 44,8 Prozent mit „Ja“ – die bKV wirkt quasi wie ein Magnet für begehrte Arbeitskräfte. Unternehmen, die sich gegen Fachkräftemangel, hohe Fluktuation und hohen Krankenstand wappnen wollen, sollten also einmal ernsthaft über eine bKV nachdenken.
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Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie einer ganzen Menge von Haftpflichtrisiken ausgesetzt. Fehler, die Sie oder einer Ihrer Beschäftigten machen, sind schnell passiert – und im Zweifel müssen Sie für die Folgen mit Ihrem Privatvermögen geradestehen. Zudem ist in den letzten Jahren die Gefahr einer Cyber-Attacke durch kriminelle Hacker enorm gestiegen. Deshalb gelten die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in Verbindung mit einer Cyber-Police für Gewerbetreibende als wichtigste Versicherungen überhaupt.
Wie groß die Gefährdung durch Kriminelle aus dem Internet ist, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem Jahresbericht 2024 zusammengefasst. Darin wird die Lage der IT-Sicherheit nach wie vor als angespannt eingeschätzt. Die Bedrohung gilt weiter als hoch – und wird vermutlich in Zukunft nicht geringer. Eher im Gegenteil: Durchschnittlich werden pro Tag knapp 78 neue Schwachstellen in Software-Produkten entdeckt (Vorjahr: 70) sowie 309.000 neue Schadprogrammvarianten (Vorjahr: 250.000).
Aus diesem Grunde raten Fachleute Unternehmern und Freiberuflern dringend zu einer Cyber-Versicherung. „Dabei geht es nicht nur darum, betriebliche Risiken wie Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen abzudecken“, erklärt Tom Rothe, Abteilungsleiter Haftpflicht Gewerbe bei der Baloise Versicherung. „Auch durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung hat sich die Haftungssituation deutlich verschärft.“ Als Beispiele nennt Rothe etwa
Eine Cyber-Versicherung gleicht mögliche Schäden aus, prüft zudem Haftpflichtansprüche Dritter und bedient sie, sofern sie sich als berechtigt herausstellen.
Darüber hinaus bestehen natürlich nach wie vor die klassischen Risiken, vor denen Unternehmen sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen sollten. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. „Das kann zu hohen Schadenersatzansprüchen führen“, warnt Baloise-Experte Rothe.
Häufig vorkommende Beispiele sind etwa Unfälle auf dem Betriebsgelände oder bei Kundenbesuchen, wenn dort fremdes Eigentum beschädigt wird. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die durch Arbeiten oder fehlerhafte Produkte entstehen. In einigen Branchen (etwa bei Anwälten oder Steuerberatern) ist eine gewerbliche Haftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, um existenzbedrohende Risiken abzusichern. Hier geht es häufig um Beratungsfehler oder Vertragsverletzungen.
Doch auch Unternehmen, für die eine Haftpflichtversicherung nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten sich gegen mögliche Forderungen wappnen. Rothes Tipp: „Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreicht, um alle relevanten Risiken abzudecken. Ebenfalls wichtig ist es, dass der Versicherungsschutz sich aktualisiert, also quasi mit dem Unternehmen mitwächst. Wird Online-Handel betrieben, kann es auch wichtig sein, Vertriebspartner, wie z.B. Amazon, in den Vertrag aufzunehmen, um das eigene Geschäftsmodell fortführen zu können.
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Wenn Sie in Ihrem Betrieb Strom mit der Kraft der Sonne erzeugen, sparen Sie Energiekosten, machen sich unabhängig von Preisschwankungen und haben dadurch mehr Planungssicherheit. Das sind nur einige der Gründe, warum Photovoltaik (PV) in Deutschland weiter auf dem Vormarsch ist: 2024 kletterte der Anteil von PV an der Bruttostromerzeugung auf fast 15 Prozent (2023: 12 Prozent). Weil die Technik immer ausgefeilter und hochwertiger wird, kommt es aber mehr denn je darauf an, die Anlagen gut zu versichern. Dazu gibt es unterschiedliche Optionen. Für Gewerbetreibende sind jedoch nicht alle gleich gut geeignet.
Die PV-Anlage kann entweder über einen zusätzlichen Baustein als Teil der Gebäudeversicherung abgesichert werden, oder aber über eine eigene, separate Photovoltaik-Police. Die erste Möglichkeit ist recht unkompliziert in der Abwicklung – eine Mitteilung an den Versicherer, den Einschluss zu veranlassen, reicht. „Sie hat aber einen entscheidenden Nachteil“, erklärt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der INTER Versicherungsgruppe. „Bei einer PV-Versicherung als Bestandteil der Gebäudeversicherung ist der Leistungsumfang bei weitem nicht so breit wie bei einer separaten Police. Spezifische Risiken, die schon während der Bau- und Montagephase auftreten können, sind nicht abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Diebstahl, Transportschäden oder Wetterereignisse.“
Eine separate Versicherung für Photovoltaikanlagen umfasst dagegen auch diese Risiken. „Unternehmen können damit sicherstellen, dass die teuren Anlagen vor und nach der Inbetriebnahme umfassend versichert sind“, so Experte Zeth.
Bei einer guten PV-Versicherung beinhaltet der Versicherungsschutz alle Einzelkomponenten der Anlage, insbesondere die Solarmodule inklusive Tragkonstruktion, außerdem Wechselrichter und Laderegler, Einspeise- und Erzeugungszähler, Überwachungskomponenten sowie Überspannungs- und Blitzschutzeinrichtungen.
Tipp: Achten Sie vor dem Abschluss darauf, dass nicht nur die üblichen Gefahren wie Sturm und Hagel, Feuer, Wasser, Blitzschlag und Überspannung abgedeckt sind. Moderne Versicherungen übernehmen bei einem Ausfall der Anlage auch den entstehenden Ertragsausfall, leisten bei Schäden durch Tierbisse, Vandalismus sowie Bedien- und Konstruktionsfehler. Auch erstatten sie anfallende Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten. Bei größeren Anlagen ist als Ergänzung übrigens eine Betreiberhaftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. Sie springt ein, wenn beispielsweise nach einem Kurzschluss ein Feuer ausbricht und aufs Nachbargebäude übergreift.
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Es sah wie ein einfacher Firmenkauf aus. Doch für die Rechtsanwältin, die ihren Mandanten beim Erwerb beriet, wurde die Transaktion beinahe zum Fiasko: Der von ihr entworfene Vertrag sah vor, dass die endgültige Kaufpreisermittlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte. Bei der finalen Verhandlung forderte der Verkäufer dann aber eine Summe, die weit über die Erwartung des Mandanten hinausging. Der verklagte seine Anwältin auf Schadenersatz in Höhe von 4 Millionen. Begründung: Sie habe einige Vertragsklauseln unvollständig und auslegungsbedürftig zu seinem Nachteil gestaltet. Aus dem vermeintlich einfachen Kauf war ein hochkomplexer Rechtsstreit geworden.
Dieser Fall aus der Praxis zeigt exemplarisch, wie wichtig es für Anwälte ist, im Schadensfall einen Versicherer zur Seite zu haben, der über eine starke fachliche Expertise verfügt. Pflicht ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) für Rechtsanwälte ohnehin. Sie versichert das Risiko, nach einem Fehler für einen finanziellen Schaden geradestehen zu müssen, der schlimmstenfalls die Existenz zerstören kann. „Die Police sollte dabei aber unbedingt auf die speziellen Bedürfnisse von Rechtsanwälten abgestimmt sein“, sagen die Experten des Versicherers HDI.
Typische Fehler, die unterlaufen können, sind neben fehler- oder lückenhafter Beratung zum Beispiel auch Fristversäumnisse. Daraus ergeben sich häufig komplizierte Rechtsstreitigkeiten. Anwältinnen und Anwälte sollten deshalb darauf achten, dass die Schadenabteilung ihres Versicherers ein tiefgreifendes Verständnis für den Berufsstand und seine Aufgaben hat. Nur dann können auch komplexe Großschäden sicher und zuverlässig bewältigt werden – selbst, wenn sie erst Jahre nach einem möglichen Pflichtverstoß sichtbar werden.
Die HDI verweist in diesem Zusammenhang auf eine interessante Kooperation, die der Versicherer mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) vereinbart hat. Anwälte, die Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins sind, profitieren dadurch von speziellen Lösungen und Mehrwerten. Dazu zählen beispielsweise besondere Konditionen, ein verbesserter Versicherungsschutz (etwa die Mitversicherung immaterieller Schäden und erweiterte Abwehrkosten) oder eine Update-Garantie, mit der die Police automatisch immer auf dem aktuellsten Stand bleibt. Unmittelbar nach der Schadenmeldung greift das Schadenmanagement von HDI. Unter anderem klärt die Fachabteilung den Sachverhalt, prüft die Haftungslage und stimmt das weitere Vorgehen mit den Versicherungsnehmern ab. Dabei kommt ihnen die Spezialisierung der HDI- Schadenjuristen im Bereich beruflicher Haftung bei Rechtsanwälten zugute. Auch Mitglieder des Forums Junger Anwaltschaft können die Vorteile bereits nutzen!
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